Das Kyoto-Abkommen von 1997
Das Abkommen von Kyoto ist das Protokoll zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC oder FCCC) zur Bekämpfung der globalen Erwärmung. UNFCCC ist ein internationales Klimaschutzabkommen mit dem Ziel „die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird.“ Im Sinne des Abkommens verpflichten sich 37 Länder (die Annex-1-Länder), ihren Ausstoß von vier Treibhausgasen (Kohlendioxid, Methan, Distickstoffmonoxid, Schwefelhexafluorid) sowie von zwei Gasgruppen (Fluorkohlenwasserstoff, perfluorierte Kohlenwasserstoffe) zu reduzieren bzw. gehen alle Vertragsstaaten allgemeine Verpflichtungen ein. Das Abkommen sieht vor, den Treibhausgas-Ausstoß der Annex-1-Länder um durchschnittlich 5,2% gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Die Emissionshöchstmengen berühren nicht die Emissionen aus der internationalen Spedition und dem Luftverkehr, aber sie sind über die für die industriellen Treibhausgase und die Chlorfluorkohlenwasserstoffe (CFKW) geltenden, im Montrealer Protokoll von 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen geregelten Höchstmengen hinaus geltend.
COP15 – 2009., Koppenhága
Die Konferenz zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen fand vom 7. bis 18. Dezember 2009 statt. Sie wurde im Bella Center, in Kopenhagen, Dänemark abgehalten. Sie war die 15. Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und stellte das 5. Treffen im Rahmen des Kyoto-Protokolls dar. Im Rahmen der Konferenz wurde die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, das Kyoto-Protokoll neu ausgehandelt. An der Konferenz nahmen die UNFCCC Vertragsstaaten teil.[1] Die Konferenz folgte auf die Klimakonferenz: Globale Risiken, Herausforderungen und Entscheidungen,eine wissenschaftliche Tagung, die im März 2009 stattfand. In Kopenhagen wurde beschlossen, für die Zeit von 2010-12 ein erstes Finanzierungspaket von 30 Milliarden US-Dollar für den schnellen Start zur Verfügung zu stellen. Als langfristige Vision erklären sich sie Industrieländer bereit, bis zum Jahr 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar zu mobilisieren. Der neue Green Climate Fund von Kopenhagen ist von grundlegender Bedeutung für die Vertrauensbildung und den Aufbau von Kooperationen zwischen den Industrie- und Entwicklungsländern. Die Vereinbarung umfasst ferner die Messung und Überwachung der einzelnen Ziele, Maßnahmen bzw. der Durchführung der Finanzierung sowie die allgemeinen Grundsätze im Zusammenhang mit der damit verbundenen Vorlage von Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für die Gewährleistung der Transparenz und die Regelung der Verantwortlichkeiten auf dem CO2-Markt sind. Die Klimakonferenz COP15 ist in der Hinsicht gescheitert, dass keine rechtsverbindliche Vereinbarung getroffen worden ist. Dies bedeutet, dass die Akteure der internationalen Politik vermutlich nur eine geringere Rolle bei der Abkehr von fossilen Brennstoffen und der Verringerung des verschwenderischen CO2-Ausstoßes übernehmen.
2010 – COP16, Mexikó, Cancún
Die UN-Klimakonferenz 2010 fand vom 29. November bis zum 10. Dezember 2010 in Cancún in Mexiko statt. Die Konferenz war offiziell die 16. Konferenz (COP 16) der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) und stellte das 6. Treffen der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls (CMP 6) dar. Außerdem fand die 33. Sitzung der beiden UNFCCC-Nebenorgane, des Nebenorgans für wissenschaftliche und technische Beratung (SBSTA) und des Nebenorgans für die Umsetzung (SBI) statt. Im Rahmen der UN-Klimakonferenz 2009 wurde das Mandat der beiden vorläufigen Einrichtungen, der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Vereinbarung zukünftiger Verpflichtungen unter dem Kyoto-Protokoll (AWG-KP) und der Ad-hoc-Arbeitsgruppe über langfristige gemeinsame Maßnahmen im Rahmen des Übereinkommens (AWG-LCA) verlängert, auch sie haben Sitzungen abgehalten. Am Ende der Konferenz wurde eine Vereinbarung geschlossen, obwohl sie kein bindendes Abkommen ist. In der Vereinbarung wird anerkannt, dass der Klimawandel eine akute und möglicherweise irreversible Bedrohung für menschliche Gesellschaften und den Planeten darstellt und daher von allen Vertragsparteien vorrangig bekämpft werden muss. Sie bestätigt, dass der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist und sie hat eine gemeinsame, auf einer langfristigen Kooperation basierende Vision aller Beteiligten entwickelt, um die Ziele des Treffens zu erreichen, einschließlich auch der Verwirklichung durch die Erreichung der globalen Ziele. Die Vereinbarung erkennt, dass die Erwärmung des Klimasystems eindeutig ist und der seit Mitte des 20. Jahrhunderts beobachtete Anstieg der Durchschnittstemperatur mit großer Wahrscheinlichkeit auf die gemessene Erhöhung der Konzentration von anthropogenen Treibhausgasen zurückzuführen ist, wie es im Vierten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses über Klimaveränderung (IPCC) zu lesen ist. Außerdem erkennt die Vereinbarung, dass tiefe Einschnitte in die globalen Emissionen von Treibhausgasen erforderlich sind, um die Erderwärmung auf unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen und die Parteien haben unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um dieses langfristige Ziel im Einklang mit der Wissenschaft und auf der Grundlage der Gerechtigkeit zu erreichen. Außerdem erkennt sie, dass in Verbindung mit dem ersten Bericht eine Stärkung im Zusammenhang mit dem Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur um 1,5 °C erforderlich werden kann. Sie ist sich darüber im Klaren, dass zur Bekämpfung des Klimawandels Paradigmenwechsel erforderlich ist, damit eine Gesellschaft mit niedrigem CO2-Verbrauch geschaffen werden kann. In der Vereinbarung werden die reichen Länder aufgefordert, im Sinne ihrer im Kopenhagener Abkommen eingegangenen Verpflichtungen die Emissionen der Treibhausgase zu reduzieren und die Entwicklungsländer werden aufgefordert, Pläne für die Reduzierung auszuarbeiten.